Organisatorisches

Gastkarten (Erlaubnisscheine für Nichtmitglieder)
Befristete Erlaubnisscheine sind erhältlich:
Gastkarten gibt es als
1. Tageskarten (24 Stunden gültig): 7,50 Euro
2. Wochenkarten: 20,00 Euro
3. Monatskarte: 40,00 Euro
4. Jahreskarte (12 Monate gültig): 100,00 Euro
Gastkarten sind nur erhältlich für die Vechte und Dinkel!

Austauschkarten (nur für Vereinsmitglieder)
Austauschkarten sind Erlaubnisscheine, die unsere benachbarten Vereine in kleineren Kontingenten ausschließlich für unsere Vereinsmitglieder zur Verfügung stellen.
Austauschkarten gibt es während unserer Sprechstunde im Anglerheim.
Der Empfang einer Austauschkarte ist nur unter Vorlage der Jahresfischereierlaubnis möglich.
Austauschkarten dürfen außerdem nur zeitlich begrenzt ausgegeben werden (maximal 3 Tage).

Erlaubnisscheine für Kinder
Kindern ab dem 10. Lebensjahr kann eine Fischereierlaubnis zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung und zum Fischen unter Aufsicht geeigneter Personen erteilt werden.
Die Fischereierlaubnis nach § 15 NFischG erlischt spätestens mit der Vollendung des 14. Lebensjahres.
Ein Kindererlaubnisschein nach § 15 NFischG kann für den Zeitraum von 12 Monaten zu einer Gebühr von 10 Euro erworben werden und berechtigt zum Angeln mit einer Friedfischrute.
Kindererlaubnisscheine gibt es nur im Anglerheim zu den Öffnungszeiten (siehe Sprechstunde)

Mitführen gültiger Papiere
Wir weisen ausdrücklich drauf hin, dass beim Angeln gültige Papiere mitzuführen sind (d.h. auch die jährliche Verlängerung Erlaubnisscheine ist durchzuführen) .
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 15.03.2014 gilt:
Vereinsmitglieder, die ihre Erlaubnisscheine nicht jährlich verlängern und am Gewässer ohne gültige Papiere angetroffen werden, zahlen eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 EUR zugunsten unserer Jugendarbeit und müssen auf Aufforderung durch die Fischereiaufseher das Angeln einstellen, bis gültige Papiere vorliegen.
Gewässeraufseher (ohne konkrete Zuweisung für ein bestimmtes Gewässer)
Aufseher
Albin Trüün
Wolfgang Engbers
Marco Hagelskamp
Luca Bouwer
Johann Albers
Jonas Bäsemann
Heinz-Geert Gosselink
David Lassak
Dennis Reineke
Kai Moelert
Erreichbarkeit
0174 4796449
01621396583
01522 2308049
01523 8939776
01573 7149969
01522 4052088
0173 8942865
01521 3478953
0162 9128853
0172 2542323
Nachfolgend die Satzung des Angelverein Neuenhaus e.V.
(Stand 05.2022)
PDF-Datei Satzung Angelverein Neuenhaus (ca. 90 kB)
Nachfolgend die Beitragsordnung des Angelverein Neuenhaus e.V
(Gültig ab Beitragsjahr 2023)
PDF-Datei Beitragsordnung (ca. 60 kB)
Nachfolgend die Bedingungen und Auflagen für Erlaubnisscheine des Angelverein Neuenhaus e.V
(Gültig ab 01.03.2023)
PDF-Datei Bedingungen und Auflagen für Erlaubnisscheine (ca. 96 kB)
Eine Kündigung der Mitgliedschaft muss ebenfalls schriftlich erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail ist möglich unter Info(at)angelverein-neuenhaus.de
oder per Briefpost an den
Angelverein Neuenhaus e.V.
Vechteufer 18
49828 Neuenhaus

Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Ende des Kalenderjahres.

Aufnahmeantrag (Neuanmeldung) :
Wenn Sie Mitglied in unserem Verein werden möchten, können sie das nachfolgende Antragsformular verwenden. Bitte entsprechend ausfüllen, unterschreiben und dann zu einer Sprechstunde vorbeikommen - Adresse siehe Kontakt/Impressum.)
Aufnahmeantrag AV Neuenhaus e.V. (ca. 2 MB, pdf-Datei)


Änderung Bankverbindung oder Änderung Anschrift
Bitte nachfolgendes Formular zur Änderung Ihrer Bankverbindung oder Änderung Ihrer Anschrift verwenden.
Änderung Bankverbindung oder Anschrift (ca. 2 MB, pdf-Datei)