Unser Verein – Tradition trifft Gemeinschaft Gemeinsam aktiv – seit vielen Jahren eine starke Gemeinschaft

Der Angelverein Neuenhaus e.V. steht für langjährige Tradition, abwechslungsreiche Aktivitäten und gelebte Gemeinschaft. Ob Termine, Veranstaltungen oder wichtige Dokumente – hier findest Du alles auf einen Blick.

Dein Verein – Termine, Tradition und Engagement

Ein starkes Fundament für Angler und Naturfreunde seit Generationen

Der Angelverein Neuenhaus e.V. ist mehr als nur ein Treffpunkt für Angler – wir sind eine lebendige Gemeinschaft mit einer langen Tradition, die uns mit Stolz erfüllt. Seit vielen Jahren engagieren wir uns für den Angelsport.

Unser Verein bietet Dir nicht nur die Möglichkeit, an spannenden Veranstaltungen und Terminen teilzunehmen, sondern auch Zugang zu wichtigen Informationen und Dokumenten rund um den Vereinsalltag.

Schau Dich um und entdecke, was den Angelsportverein Neuenhaus e.V. ausmacht. Hier findest Du alles, was Du wissen musst, um ein Teil unserer Gemeinschaft zu werden!

Unser neues Logo – Modern und vielseitig

Mit unserem neuen Logo starten wir in eine moderne Zukunft! Das alte Design ließ sich nicht optimal für Merchandise-Artikel verwenden, daher war es Zeit für einen frischen Look. Das neue Logo verbindet unsere Tradition mit einem zeitgemäßen Stil und sorgt dafür, dass unser Verein überall einheitlich und professionell präsentiert wird. Wir sind stolz auf diesen Schritt und hoffen, es gefällt Euch genauso wie uns!

Mitglied werden – oder kündigen

Deine Flexibilität – Werde Teil unserer Gemeinschaft oder beende Deine Mitgliedschaft einfach und fair

Du möchtest Mitglied im Angelverein Neuenhaus e.V. werden? Großartig! Trete unserer Gemeinschaft bei und profitiere von tollen Veranstaltungen, erstklassigen Angelrevieren und spannenden Aktivitäten. Solltest Du Dich entscheiden, Deine Mitgliedschaft zu beenden, ist das ebenfalls problemlos möglich. Alle Informationen dazu findest Du hier – wir stehen Dir bei Fragen gerne zur Verfügung!

Aufnahmeantrag (Neuanmeldung) des Angelverein Neuenhaus e.V

Eine Kündigung der Mitgliedschaft muss ebenfalls schriftlich erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail ist möglich unter Info(at)angelverein-neuenhaus.de oder per Briefpost an den:
Angelverein Neuenhaus e.V.  – Vechteufer 18 – 49828 Neuenhaus
Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Ende des Kalenderjahres.

Nachfolgend findest du wichtige Informationen und Dokumente zum Download

Sprechstunde und Verlängerung Erlaubnisscheine

Die wöchentliche Sprechstunde findet ab April bis Ende November immer dienstags in der Zeit von 18 Uhr bis 19 Uhr statt.

In den Sommerferien und in der „Winterpause“ (Dezember bis Februar) bleibt das Vereinsheim geschlossen. Sie können aber über das Kontaktformular Ihr Anliegen mitteilen und wir werden dann nach Bedarf einen individuellen Termin vereinbaren.

Im Monat März ist eine Verlängerung der Erlaubnisscheine jeweils an den Sonnabenden in der Zeit von 14 Uhr bis 17 Uhr möglich!

Vorstand des Angelverein Neuenhaus e.V.

1. Vorsitzender Hans-Jürgen Klünder
2. Vorsitzender und Geschäftsführer Albin Trüün
Schriftführer Hartmut Aalderink

Kassenwart

 

Ehrenvorsitzender      

Gerhard Wirth


Hartmut Crede

erweiterter Vorstand

GewässerwartWolfgang Engbers
stellvertretender GewässerwartJürgen Oldekamp, Steffen Heinz
Hegewart und AusbildungswartFrank Weustink
JugendwartMarco Hagelskamp
Stellvertretender JugendwartLuca Bouwer
1. FischereiaufseherPatric Berends
BeisitzerJohann Albers

Erreichbarkeit
+49 160 4524444

1. Fischereiaufseher
Patric Berends

Fischereiaufseher werden durch die Samtgemeinde Neuenhaus amtlich bestellt. Sie haben die Befugnis, jederzeit die beim Fischfang gebrauchten Fanggeräte, die Fanggeräte und Fische in Fischereifahrzeugen sowie Fischbehälter in Gewässern zu durchsuchen, Grundstücke zu betreten und Gewässer zu befahren.
Die Kontrolle der Fischereierlaubnis, der Angelgeräte und des Fangs durch die Fischereiaufseher ist unbedingt zu gestatten. Den Anordnungen der Fischereiaufseher ist Folge zu leisten.

Zuwiderhandlungen gegen die Mitwirkungspflicht führen zum Entzug der Fischereierlaubnis.

Drohungen und Angriffe und jegliches strafrechtliche Verhalten gegen Fischereiaufseher werden konsequent zur Anzeige gebracht.

Satzung des Angelverein Neuenhaus e.V. (Stand 06.2024)

Beitragsordnung des Angelverein Neuenhaus e.V (Gültig ab Beitragsjahr 2025)

Bedingungen und Auflagen für Erlaubnisscheine
des Angelverein Neuenhaus e.V (Gültig ab 01.03.2023)

Aufnahmeantrag (Neuanmeldung) des Angelverein Neuenhaus e.V

Änderung Bankverbindung oder Änderung Anschrift

Gastkarten

Befristete Erlaubnisscheine für Nichtmitglieder sind erhältlich:

Gastkarten gibt es als
– Tageskarten (24 Stunden gültig): 10,00 Euro
– Wochenkarten: 25,00 Euro
– Monatskarte: 40,00 Euro
– Jahreskarte (12 Monate gültig): 100,00 Euro
Gastkarten sind nur erhältlich für die Vechte und Dinkel!

Austauschkarten für Mitglieder

Austauschkarten sind Erlaubnisscheine, die unsere benachbarten Vereine in kleineren Kontingenten ausschließlich für unsere Vereinsmitglieder zur Verfügung stellen.
Austauschkarten gibt es während unserer Sprechstunde im Anglerheim.
Der Empfang einer Austauschkarte ist nur unter Vorlage der Jahresfischereierlaubnis möglich.
Austauschkarten dürfen außerdem nur zeitlich begrenzt ausgegeben werden (maximal 3 Tage).

Wir stellen unseren benachbarten Vereinen auch Austauschkarten für unsere Gewässer zur Verfügung. Mitglieder unserer Nachbarvereine wenden sich dafür bitte an ihre Geschäftsstellen, um diese Austauschkarten zu erhalten.

Unsere Austauschkarten, die wir anderen Vereinen zur Verfügung stellen, gelten aber nur für Vechte und Dinkel.

Erlaubnisscheine für Kinder

Kindern ab dem 10. Lebensjahr kann eine Fischereierlaubnis zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung und zum Fischen unter Aufsicht geeigneter Personen erteilt werden.
Die Fischereierlaubnis nach § 15 NFischG erlischt spätestens mit der Vollendung des 14. Lebensjahres.
Ein Kindererlaubnisschein nach § 15 NFischG kann für den Zeitraum von 12 Monaten zu einer Gebühr von 10 Euro erworben werden und berechtigt zum Angeln mit einer Friedfischrute.
Kindererlaubnisscheine gibt es nur im Anglerheim zu den Öffnungszeiten (siehe Sprechstunde)

Mitführen gültiger Papiere

Wir weisen ausdrücklich drauf hin, dass beim Angeln gültige Papiere mitzuführen sind (d.h. auch die jährliche Verlängerung Erlaubnisscheine ist durchzuführen) .
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 15.03.2014 gilt:
Vereinsmitglieder, die ihre Erlaubnisscheine nicht jährlich verlängern und am Gewässer ohne gültige Papiere angetroffen werden, zahlen eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 EUR zugunsten unserer Jugendarbeit und müssen auf Aufforderung durch die Fischereiaufseher das Angeln einstellen, bis gültige Papiere vorliegen.

Angelverein Neuenhaus e.V.
Vechteufer 18
49828 Neuenhaus
info@angelverein-neuenhaus.de

Deine digitale
Gewässerkarte

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